Wohnen für traumatisierte Frauen

Im Intensiv-Betreuten Wohnen (iBeWo) bieten wir Frauen, die aufgrund früher physischer, psychischer und/oder sexualisierter Gewalterfahrungen unter tiefgreifender seelischer Verletzung/schwerer, frühkindlicher Traumatisierung leiden, ein gut strukturiertes Wohnangebot. Wir begleiten und unterstützen die Frauen, sich neu zu orientieren, sich zu stabilisieren und den Weg in ein eigenes Leben zu finden.

Jeweils für 3 Jahre leben die Frauen in 2er-WGs auf einem kleinen Bauernhof irgendwo in Deutschland. Dieser Wohnort stellt für die Frauen einen „Sicheren Ort“ dar, bietet Zuflucht, eine Möglichkeit zur Ruhe zu kommen und sich neu zu orientieren. Das Wohnen wird durch intensive pädagogisch-therapeutische, teilweise tiergestützte Arbeit, Tagesstruktur und sinnstiftende Tätigkeiten in Haus, Hof, Feld, Wald und Garten sowie psychotherapeutische Arbeit begleitet.

Es geht um die Wahrnehmung und Erfüllung zentraler Bedürfnisse und die wachsende Zumutung von Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit. Wesentlich ist, die Frauen in ihrer Selbstwirksamkeit zu stärken sowie ihre erlittene Hilflosigkeit anzuerkennen — und sie genau deshalb nicht zu überfordern.

Unabdingbare Voraussetzung ist eine endgültige Trennung von den alten, destruktiven Bindungen und der Wunsch zu Stabilisierung, Neuorientierung und einem Neuanfang.

Auf dem Hof, dessen Lage wir aufgrund der persönlichen Hintergründe der Klientinnen nicht veröffentlichen können, finden die Frauen Ruhe sowie Menschen, die sich mit dem Thema Trauma auskennen und befähigt sind, mit den sich hieraus ergebenden besonderen Bedingungen umzugehen.

Für wen ist das?

Aufnahmekriterien

Das Angebot richtet sich an Frauen zwischen dem 18. und 40. Lebensjahr, die

  • aufgrund komplexer Trauma-Erfahrungen an Trauma-Folgestörungen leiden: Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS), Dissoziativer Störung oder Dissoziativer Identitätsstörung (DIS) sowie
  • den oftmals dazugehörigen Traumafolgestörungen in unterschiedlichster Ausprägung, wie z.B.:
    • diverse Formen der Persönlichkeitsstörung
    • Essstörungen
    • Angststörungen
    • Depressionen
  • Sie haben das Täter-Milieu verlassen und sind motiviert, einen neuen Umgang mit diesen Erfahrungen und Folgen zu entwickeln.

Grundvoraussetzung:
Bereitschaft der Klientinnen

Erforderlich ist die Bereitschaft der Frauen zum Zusammenleben mit ähnlich betroffenen Frauen in Form eines Wohnangebotes sowie der Wille und das Ziel, sich weiterzuentwickeln und in die Gesellschaft zu integrieren. Eine funktionierende Tagesstruktur ist die Basis einer weitreichenden Teilhabe und Grundvoraussetzung zur Erlangung einer größtmöglichen Selbständigkeit. Wir setzen deshalb bei jeder Klientin die Bereitschaft voraus, eine für sie geeignete schulisch-berufliche Maßnahme in Vollzeit zu absolvieren bzw. auf dem Weg dorthin alle erforderlichen Schritte aktiv mitzugestalten. Eine begleitende psychiatrische/psychotherapeutische Behandlung erachten wir, unter Berücksichtigung der momentanen Möglichkeiten der jeweiligen Frau, als notwendig.

Ausschlusskriterien

Frauen mit folgenden Kriterien können wir leider nicht aufnehmen:

  • fortbestehender Kontakt zu Täter oder Tätermilieu
  • massive, akut im Vordergrund stehende Suchtproblematik, die eine Betreuung/Behandlung zumindest vorübergehen unmöglich macht. Im Rahmen der Betreuung arbeiten wir mit dem Rückfall
  • akut vollstationär behandlungsbedürftige psychische Erkrankung
  • gravierende“ Lernbehinderung, geistige Behinderung
  • Dissozialität oder Störung des Sozialverhaltens, sadistische Persönlichkeitsstörung
  • ein Maß an selbst- oder fremdgefährdender Gewalt, welches im Rahmen dieses Wohnangebotes nicht mehr gehandhabt und für welches seitens des Teams keine Verantwortung mehr übernommen werden kann
  • akute Suizidalität
  • Menschen, die aufgrund bestehender Behinderung oder Krankheit einer besonders intensiven pflegerischen Versorgung oder speziellen Ausstattung bedürfen, die im Rahmen dieser Betreuung über die Möglichkeiten der Immobilie oder die Möglichkeiten des Teams hinausgeht.

Was erwartet mich dort?

  • Hilfen zur Neuorientierung
  • tagestrukturierende Maßnahmen
    • Einübungen Tag-und-Nacht-Rythmus
    • sinnstiftende Tätigkeit
    • Versorgung von Tieren
    • 24-Stunden-Betreuung: Es ist immer ein Ansprechpartner anwesend.
  • Belastungstraining
  • Psychoedukationsgruppen
  • therapiebegleitende Gespräche
  • Krisenintervention
  • Schutzraum
  • Gemeinschaft

 

Welche Wohnformen gibt es?

  • intensivbetreutes Wohnen (24 Std- Betreuung) mit Hintergrunddienst
  • 8 Plätze
  • Personalschlüssel: 1:2 (in der Bezugsbetreuung)
  •  2 Wohngemeinschaften mit gemeinsamer Küche/gemeinsamem Bad. (Es soll so viel Eigenständigkeit wie möglich herrschen. Jede Frau hat ihre Privatsphäre, muss aber gleichzeitig mit einer Mitbewohnerin leben und sich in Kontakt & Miteinander erproben
  • 1 Gemeinschafts-/Wohnküche
  • 1 NB-Zimmer mit eigenem Bad
  • Waschmaschine/Trockner
  • Internetzugang

Im Anschluss an dieses Angebot wird es eine andere Wohnform geben. Dies kann ein Wohnen im Ambulant Betreuten Wohnen (BeWo), in der eigenen Wohnung oder in anderer Wohnform sein. Genaueres lässt sich vorab noch nicht sagen.

Was ist das Besondere an unserem Hof?

Wir kümmern uns um die Klientinnen, deren Kinder & Haustiere. Die Klientinnen haben, soweit es ihnen möglich ist, die Aufgabe, sich um die Hof-Tiere zu kümmern. Bei unseren Tieren handelt es sich um Gnadenhof-Tiere, die zur Pflege & Weitervermittlung in gute Hände vorzubereiten sind.

Es gibt keinen Standard-Behandlungsverlauf für komplex-traumatisierte Menschen. Der Versuch, das vorliegende soziotherapeutisch-traumapädagogische Betreuungsangebot in einen Gesamt-Behandlungsverlauf einzuordnen sieht folgendermaßen aus:

Die Phase der Stabilisierung findet in diesem soziotherapeutisch-traumapädagogischen Betreuungsangebot statt und bildet damit die Grundlage für alle weiteren Behandlungs- und Heilungsschritte.

Hier entwickeln die Frauen u. a. die Grundlage einer nachfolgenden Therapie. Ziel ist es, mit den Klientinnen sinnvolle, individuell abgestimmte Lebenskonzepte zu entwickeln, die sich auch nach der Zeit bei uns als tragfähig erweisen.

Zudem möchten wir für die Klientinnen das höchstmögliche Maß an Selbstmanagement erreichen – also Strategien, die eine erfolgreiche Alltagbwältigung ermöglichen, ohne dabei auf selbstschädigende Verhaltensweisen zurückgreifen zu müssen. Sehr eindeutig geht es Schritt für Schritt in Richtung eines eigenständigen Lebens.

Wir beraten und begleiten die Klientinnen bei der Beantragung von Mitteln nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem Fond sexueller Missbrauch und anderen. Bei der Erstattung von Strafanzeigen achten wir auf die Vermeidung von Überforderung der einzelnen Frau sowie des Betreuungssystems.

Wer übernimmt die Kosten der Betreuung?

Das Intensiv-Betreute Wohnen (iBeWo) wird nach §§ 53 ff SGB XII durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als überörtlicher Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe gefördert, wenn die Klientin folgende Leistungen erhält:

  • bei geringem Einkommen
  • bei Alg II
  • bei Grundsicherung

Bei ausreichender Vermögenslage der Klientin wird eine privatrechtliche Leistungsvereinbarung zwischen der Klientin und dem Leistungsanbieter geschlossen.

Die Finanzierung der Hilfe richtet sich nach den individuellen Bedingungen der Frauen und kann sich aus verschiedenen Mitteln zusammensetzen, u.a. Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), Opferentschädigungsgesetz (OEG) und anderen. Grundsätzlich können wir sagen: Wir finden eine Lösung!

 

Rechtsgrundlagen?

u.a. §§ 53, 54 Abs.1 SGB XII i. V. m. § 55 II Ziffer 6 SGB IXSGB V, Opferentschädigungsgesetzt (OEG), Fond Sexueller Mißbrauch

Wie komme ich in dieses Wohnangebot?

Die Initiative der Frauen zur Bewerbung um einen Platz kann vielfältig ausgelöst werden, z. B. durch Eigeninitiative, Beratungsstelle, niedergelassene TherapeutIn, Rechtliche Betreuung, Klinik.

Bitte rufen Sie uns an unter 0177 / 652 69 53 oder senden Sie uns eine Mail.Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen folgende Formalien — wenn sie noch nicht vorhanden sind:

  • Antrag auf Grundsicherung
  • Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen den IHP und begeiten Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme.
  • fachärztlichen Stellungnahme zur psychiatrischen Diagnose nach ICD und zur Feststellung der wesentlichen manifesten oder drohender Behinderung (ärztliche Diagnostik)
  • ggf. Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) durch das Amt für Schwerbehindertenangelegenheiten
  • ggf. Beantragung eines Pflegegrades

Aufnahmeanfrage & Koordination

Für Aufnahmeanfragen und Fragen nach freien Plätzen steht Ihnen Frau Hopmann per Mail oder telefonisch unter 0177– 652 6953 zur Verfügung. Vielen Dank!