Ambulant-Betreutes Wohnen (BeWo)

Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung 

Ambulant-Betreutes Wohnen (BeWo) ist ein ambulantes und gemeindeintegrierendes Angebot, dass sich an Menschen mit drohender oder manifester wesentlicher psychischer Behinderung richtet. Es orientiert sich stark am individuellen Bedarf des zu betreuenden Menschen.

Wir legen einen Schwerpunkt auf die Begleitung von Menschen mit Trauma-Folgestörung und helfen ihnen, u. a. aus stark destruktiven Bindungen auszusteigen. Im Rahmen des BeWo plus können unsere KlientInnen nach Klärung im Einzelfall auch nachts eine BeWo-MitarbeiterIn erreichen.

Für wen ist BeWo?

Menschen mit Behinderung sind nach § 2 SGB IX Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten hindern können. Eine solche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.

Aufnahmekriterien

Zielgruppe unseres ambulant betreuten Wohnens sind Erwachsene mit einer manifesten wesentlichen oder drohenden Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX:

  • Menschen mit psychischer Behinderung oder die von psychischer Behinderung bedroht sind
  • Menschen mit einer komorbiden Störung/Behinderung (Doppeldiagnose/Mehrfachbehinderung)
  • Menschen mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), Trauma-Folgestörung, Komplextraumatisierung (KPTBS)
  • Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung

 

Weiterhin erforderlich ist die

  • grundsätzliche Beratungsfähigkeit & Bereitschaft zur Kooperation sowie ein Mindestmaß an Ressourcen (Beratbarkeit, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit)
  • begründete Annahme, dass die ambulante Betreuung eine schrittweise Verselbständigung bewirken kann
  • inhaltliche, qualitative und quantitative Passung des Angebotes zu den Bedarfen der KlientIn

 

 

Ausschlusskriterien

Wir können nicht betreuen:

    • Menschen mit körperlicher Behinderung, die eine erhöhte somatische Pflege erfordert
    • Menschen mit geistiger Behinderung oder gravierender Lernbehinderung
    • Menschen mit sozialen Schwierigkeiten (§§ 67 ff SGB XII)
    • Menschen, die wegen Altersgebrechlichkeit oder gerontopsychiatrischer Veränderungen vorrangig pflegerisch betreuungsbedürftig sind (SGB XI)

 

 

Was nützt mir das BeWo?

Wir beraten und begleiten unsere KlientInnen, eine bestmögliche Sicherheit in der eigenen Wohnform, ein selbstständiges Wohnen und damit ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu entwickeln. Wir unterstützen bei sozialer Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, um so wiederkehrende Psychiatrie-Aufenthalte möglichst zu vermeiden.

Wir bieten praktische Unterstützung bei

  • größtmögliche Teilhabe am gesellschaften und sozialen Leben
  • Ausüben einer angemessenen Tätigkeit oder Berufsförderung
  • Konflikt- und Krisenbewältigung
  • Tagestrukturierung/Wochenplanung
  • Fragen der Gesundheit, Hilfen im Umgang mit Ärzten, Arztbegleitung
  • Freizeitgestaltung
  • Ressourcen erkennen, Kompetenzen erweitern & trainieren
  • Mobilitätstraining, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Motivation, Aufbau und Halten sozialer Kontakten
  • Krisenintervention
  • Alltagsorganisation
  • Haushaltsführung
  • Wohnung finden und erhalten
  • Unterstützung beim Einkauf
  • Unterstützung bei Ämtergängen & Anträgen, wenn kein rechtlicher Betreuer vorhanden ist
  • Unterstützung bei Schule, Ausbildung & Beruf
  • Perspektiventwicklung — wie kann es nach dem BeWo weitergehen?

 

 

Wer übernimmt die Kosten der Betreuung?

Das ambulant betreute Wohnen (BeWo) wird nach §§ 53 ff SGB XII durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als überörtlicher Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe gefördert, wenn die KlientIn folgende Leistungen erhält:

  • bei geringem Einkommen
  • bei Alg II
  • bei Grundsicherung

Bei ausreichender Vermögenslage der KlientIn wird eine privatrechtliche Leistungsvereinbarung zwischen der KlientIn und dem Leistungsanbieter geschlossen.

Wie komme ich ins BeWo?

Bitte rufen Sie uns an unter 0177–652 6953 oder senden Sie uns eine Mail.

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen folgende Formalien — wenn diese noch nicht vorhanden sind:

  • Antrag auf Grundsicherung
  • Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen den IHP und begeiten Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme.
  • fachärztlichen Stellungnahme zur psychiatrischen Diagnose nach ICD und zur Feststellung der wesentlichen manifesten oder drohender Behinderung (ärztliche Diagnostik)
  • ggf. Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) durch das Amt für Schwerbehindertenangelegenheiten
  • ggf. Beantragung eines Pflegegrades

 

 

Aufnahmeanfrage/-koordination

Für Aufnahmeanfragen und Fragen nach freien Plätzen steht Ihnen Frau Hopmann per Mail oder telefonisch unter 0177–652 6953 zur Verfügung. Vielen Dank!

Aufnahmeunterlagen

Die Aufnahmeunterlagen finden Sie hier im Download-Bereich.

  • Antrag Grundsicherung
  • Antrag Pflegestufe » Original im Download-Center
  • Unterlagen/Fragebogen/Laufzettel zur Platzanfrage
  • Antrag Pflegestufe » Original im Download-Center
  • IHP